Jeder Abfallerzeuger hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Abfall ordnungsgemäß entsorgt wird. Er handelt fahrlässig und verletzt seine Sorgfaltspflicht, wenn er sich beim Abfallentsorger nicht überzeugt hat, dass dieser den Abfall auch wirklich verarbeiten darf. Unsere Kunden können sicher sein, dass ihre Abfallstoffe nachvollziehbar und gesetzeskonform einer stofflichen Aufarbeitung oder Verwertung zugeführt werden, denn die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz, die Qualitätsmanagement-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 sowie die Umweltmanagement-Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 sind bei uns eine Selbstverständlichkeit. Zudem sind wir Erstbehandlungsanlage nach ElektroG.